Foto: CDU-Kreistagsfraktion Unna
SPD und CDU melden heute Beratungsbedarf zur Zukunft der ÖGD-Paktstellen an.
Die SPD- und CDU-Kreistagsfraktionen im Kreis Unna bekennen sich ausdrücklich zu einem starken Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie unverzichtbar leistungsfähige Gesundheitsämter für Infektionsschutz, Prävention, Krisenmanagement und
gesundheitliche Daseinsvorsorge sind.
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz wird die Beschlussvorlage zur Zukunft der bisher über den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst finanzierten Stellen erstmals politisch beraten. SPD und CDU werden hierzu Beratungsbedarfanmelden. Eine Entscheidung soll damit erst im Kreistag im Juni fallen.
„Die seit der Pandemie im Kreis Unna aufgebauten Strukturen – etwa in Gesundheitsplanung, Prävention, Infektionsschutz, Digitalisierung und Krisenmanagement – sind sinnvoll und haben einen erkennbaren Nutzen“, erklärt Maik Luhmann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
„Es kann aber nicht sein, dass Bund und Land den Aufbau solcher Strukturen politisch auf den Weg bringen und sich anschließend aus der Finanzierung zurückziehen.“
Mit dem ÖGD-Pakt haben Bund und Länder seit 2021 Personal, Digitalisierung und Strukturen in den Gesundheitsämtern gestärkt. Die Finanzierung ist jedoch nur bis Ende 2026 gesichert. Ab 2027 drohen die Folgekosten vollständig bei den Kommunen zu verbleiben. Für den Kreis Unna geht es nach der Verwaltungsvorlage um Stellen mit jährlichen Personalkosten von rund 1,6 Millionen Euro.
„Wir erkennen den fachlichen Bedarf und positive Effekte durchaus an“, betont Marco Morten Pufke, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. „Dennoch müssen wir genau prüfen, welcheAufgaben zwingend erforderlich sind, welche Stellen dauerhaft gebraucht werden und welche finanziellen Folgen für den Kreis sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entstehen.“
SPD und CDU machen deutlich: Der Beratungsbedarf richtet sich nicht gegen den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Ziel ist es, die erreichten Verbesserungen fachlich sauber zu bewerten, die dargestellten Aufgaben und Stellen bis zur Kreistagssitzung intensiv zu prüfen und zugleich ein
klares Signal an Bund und Land zu senden.
Öffentliche Gesundheit ist eine gemeinsame staatliche Verantwortung. Neue oderausgeweitete gesetzliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft auf die kommunale Ebene verlagert werden, ohne dass eine verlässliche Finanzierung folgt.
„Der Kreis Unna steht zu einem starken Öffentlichen Gesundheitsdienst. Aber Bund und Land müssen ihrer Verantwortung gerecht werden“, erklären Luhmann und Pufke abschließend. „Gesundheitsschutz, Prävention und Krisenvorsorge dürfen nicht davon abhängen, ob kommunale Haushalte noch Spielräume haben.“

