Foto: CDU-Kreistagsfraktion Unna
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
Sehr geehrter Herr Landrat Löhr,
sehr geehrter Herr Kreiskämmerer Reckermann,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
die CDU-Kreistagsfraktion befürwortet die Senkung der allgemeinen Kreisumlage. Es ist richtig, die Verringerung des LWL-Hebesatzes und die damit verbundene Reduzierung der Zahllast um rund 5,8 Millionen Euro an die Kommunen weiterzureichen. Wir begrüßen sehr, dass der Kämmerer diesen Ball aus dem Landeshaus in Münster zu Beginn des Jahres ohne Zögern aufgenommen hat.
Darüber hinaus ergeben sich weitere Möglichkeiten im Kreishaushalt durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026. An dieser Stelle ist ein Dank an die Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst MdL und unserer Kommunalministerin Ina Scharrenbach MdL für ihre kommunalfreundliche Politik angebracht. Das Gemeindefinanzierungsgesetz erreicht im Jahr 2026 mit 16,84 Milliarden Euro einen neuen Allzeit-Rekord. Trotz angespannter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen fließen damit 1,074 Milliarden Euro mehr an die Kommunen als noch im Vorjahr, was einem Plus von 6,8 Prozent entspricht.
In Anbetracht der historischen Finanzkrise der kommunalen Haushalte ist genau ein solches Miteinander aller staatlichen Ebenen und gegenseitige Rücksichtnahme ein wichtiges Signal. Mit Blick auf den gestrigen Aktionstag „Kommunen am Limit“ bleibt es gleichwohl dabei, dass Bund und Länder die kommunale Finanzkrise beenden, eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen und eine weitere Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Familie ohne entsprechende Ausstattung mit Finanzmittel unterlassen müssen. Der Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt.“ muss wieder verbindlich Beachtung finden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kämmerer hat in der heute vorliegenden geänderten Fassung die seit der Einbringung des Entwurfs bekannt gewordenen weiteren Anpassungen vorgenommen. Dadurch konnte der Hebesatz um weitere 0,41 Prozentpunkte und damit die Zahllast der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gegenüber dem Nachtragsentwurf insgesamt um weitere 3,45 Mio. EUR verringert werden.
Aber wir dürfen nicht vergessen, dass auch der Kreis steigende Kosten im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung schultern muss. Gleichwohl tun wir gut daran, die vorgenannten Entlastungen an die kreisangehörigen Kommunen weiterzugeben.
Gleiches gilt für die Ausgleichrücklage, die in angemessener Höhe zur Abfederung von unvorhersehbaren Belastungen vorgehalten werden muss. Auch hier ist erneut ein Abschmelzen um 10 Mio. EUR vorgesehen. Ebenso positiv sehen wir die geplanten Investitionen beispielsweise in die Schullandschaft.
Unerfreulich ist die Notwendigkeit der Erhebung einer differenzierten Kreisumlage auf dem Gebiet des Rettungsdienstes. Aber auch hier hat der Kreiskämmerer alles unternommen, um die Belastungen für die betroffenen Kommunen so niedrig wie möglich zu halten, nämlich auf ein Minimum von 1.4 Mio. EUR – also die Hälfte des möglichen Umlagebetrages. Wir hoffen inständig, dass hier noch ein für alle Seiten tragfähiger Ausgleich gefunden wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zusammengefasst:
Insgesamt also ein guter und mit Augenmaß geplanter Nachtrag, der die Interessen des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen in den aktuell schwierigen Zeiten bestmöglich austariert.
Der Kreistag ist gut beraten, dem Vorschlag der Kreisverwaltung zu folgen. Die CDU-Kreistagsfraktion stimmt dem Nachtragshaushalt 2026 zu.

